Hubertus Reitverein Bremen e.V.
Hubertus Reitverein Bremen e.V.

Hubertus Abzeichen Lehrgänge

Reitabzeichen-Lehrgänge für die Abzeichen RA10-RA3 finden bei uns in der Regel in den Herstferien statt.

 

 

Für alle Abzeichen-Lehrgänge ist eine Anzahlung in Vorkasse leisten

 

Anmeldeschluss 13.09.2023

 

Infos zu Anforderungen und Vorraussetzungen am Seitenende!

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Anforderungen und Voraussetzungen der Reitabzeichen:

Das Reitabzeichen 10 eignet sich für Anfänger und Einsteiger.

Es wird an der Longe oder am Führzügel geritten. Außerdem müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen und beim Satteln und Trensen mithelfen.

 

Beim Reitabzeichen 9 wird ohne Longe oder Führzügel geritten. Die Absolventen müssen sich in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.

 

Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp.

 

Reitabzeichen 8:

Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit - das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.

 

Reitabzeichen 7:

Es wird das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks geprüft. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisungen des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst..

Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt.

 

Reitabzeichen 6:

Hier werden niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert.

In den Stationsprüfungen wird geprüft, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.

 

Reitabzeichen 5:

 

Es sind eine Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) zu reiten, Hilfszügel sind zugelassen. Außerdem wird das Reiten ohne Bügel und allen Gangarten geprüft. Weiter muss ein Stilspringen der Klasse E absolviert werden, bei em Sitz und Einwirkung des Reiters beurteilt werden und der daraus resultierende Gesamteindruck. Auch wird das Reiten im leichten Sitz überprüft.

In den Stationsprüfungen wird zum einen ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen stattfinden, sowie die Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport, Kenntnisse zur Unfallverhütung und das Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen und Umgang im Umweltreizen geprüft.

Vorraussetzung zum Ablegen des Reitabzeichen 5 ist der Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6.

 

Mit dem Reitabzeichen 5 erlangen die Teilnehmer die Leistungsklasse 6 auf Turnieren und sind startberechtigt in Prüfiungen der Klassen E und A.

 

Ab dem Reitabzeichen 5 können die Abzeichen auch dressur- oder springspezifisch abgelegt werden. In diesem Falle entfällt die jeweils andere Praxisdisziplin und es ist in der gewählten spezifischen Disziplin eine Klasse höher als die eigenltich vorgesehen Klasse zu reiten. Wird ein Abziechen dressur- oder springspezifisch abgelegt, erlangt der Teilnehmer nur in der jeweiligen Disziplin die Leistungsklasse D6 oder S6

 

Reitabzeichen 4:

 

Es sind eine Dressurreiteraufgabe der Klasse A gemäß Aufgabenheft (einzeln oder zu zweit) zu reiten, Hilfszügel sind nicht zugelassen. Weiter muss ein Stilspringen der Klasse A* mit Standardanforderungen absolviert werden. Auch wird das Reiten im leichten Sitz überprüft.

In den Stationsprüfungen wird zum einen ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen stattfinden, sowie die Skala der Ausbildung, Kenntnisse zur Fitness des Reiters und Kenntnisse zur Grundausrüstung eines Reitpferdes geprüft.

 

Vorraussetzung zum Ablegen des Reitabzeichen 4 ist der Besitz  des Reitabzeichen 5.

 

Mit dem Reitabzeichen 4 erlangen die Teilnehmer die Leistungsklasse 5 auf Turnieren und sind startberechtigt in Prüfiungen der Klassen A und L (in Dressur L-Trense)

 

Ab dem Reitabzeichen 5 können die Abzeichen auch dressur- oder springspezifisch abgelegt werden. In diesem Falle entfällt die jeweils andere Praxisdisziplin und es ist in der gewählten spezifischen Disziplin eine Klasse höher als die eigenltich vorgesehen Klasse zu reiten. Wird ein Abziechen dressur- oder springspezifisch abgelegt, erlangt der Teilnehmer nur in der jeweiligen Disziplin die Leistungsklasse D5 oder S5

 

 

 

Reitabzeichen 3:

 

Es sind eine Dressurreiterprüfung der Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft einzeln zu reiten. Weiter muss ein Stilspringen der Klasse A** mit Standardanforderungen absolviert werden.

In den Stationsprüfungen wird zum einen ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen stattfinden, sowie Kenntnisse zum Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport und Kenntnisse zur Trainingslehre (Kondition und Koordniation) geprüft.

 

Vorraussetzung zum Ablegen des Reitabzeichen 3 ist der Besitz  des Reitabzeichen 4.

 

 

Ab dem Reitabzeichen 5 können die Abzeichen auch dressur- oder springspezifisch abgelegt werden. In diesem Falle entfällt die jeweils andere Praxisdisziplin und es ist in der gewählten spezifischen Disziplin eine Klasse höher als die eigenltich vorgesehen Klasse zu reiten.

 

 

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